Mitversicherungsbescheinigung Anmeldebescheinigung für Empfänger des garantierten Mindesteinkommens oder Rentner Provisorische Ersatzbescheinigung der Europäischen Krankenversicherungskarte Formular für einen Aufenthalt in einem Land, das mit Luxemburg ein bilaterales Abkommen unterzeichnet hat S1/BL1 Formular Mitversicherungsbescheinigung Die … Die A1- Bescheinigung soll sowohl bei Mitarbeitern, die zur Durchführung eines Projekts im Ausland eingesetzt werden, als auch bei Mitarbeitern, die bei Konferenzen oder Seminaren teilnehmen und somit für jeden beruflich bedingten Grenzübertritt, mitgeführt werden (Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger). Personen, die in Luxemburg arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Aktuell gilt aber weiterhin: Für jede grenzüberschreitende Tätigkeit wird eine A1-Bescheinigung benötigt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Unternehmensgründung und Eintragung in das Handels- und Firmenregister, Gründung eines Einzelunternehmens (Selbstständiger oder Unternehmen in eigenem Namen), Eintragung in das Handels- und Firmenregister als Kaufmann, Eintragung des Unternehmens und Veröffentlichung im Handels- und Firmenregister (RCS), Gründung einer luxemburgischen Gesellschaft, Eintragung und Änderung der Satzung in das Handels- und Firmenregister (RCS), Gründung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung, 5. Februar 2019), Rechte und Pflichten des Betriebsrats und seiner Mitglieder, Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten und des Gleichberechtigungsbeauftragten, Aufenthalt eines von einem Unternehmen mit Sitz in der EU entsandten Arbeitnehmers, Aufenthalt eines von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU entsandten Arbeitnehmers, Aufenthalt und Arbeit des versetzten Arbeitnehmers, Sich als unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer (ICT) aus einem Drittstaat länger als 90 Tage in Luxemburg aufhalten, Vertragsauflösung während der Probezeit, Entlassung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung), Fristlose Entlassung wegen schwerwiegender Verfehlung (außerordentliche Kündigung), Mitteilung von Entlassungen aus nicht personenbedingten Gründen, Einstellung der Tätigkeit des Arbeitgebers, Einstellung der Geschäftstätigkeit durch den Kaufmann, Übermittlung der Lohnkontoauszüge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Allgemeine Grundsätze der Unternehmensbesteuerung, Erwerb oder Miete von Anlagevermögen – steuerliche Auswirkungen, Besteuerung bei der Gründung/ Übernahme, Mit den Finanzierungsarten verbundene Steuern, Finanzierung aus Eigenmitteln – Besteuerung der Einlagen, Finanzierung durch Fremdkapital – Absetzbarkeit von Zinsen, Leasingfinanzierung – steuerliche Auswirkungen, Besteuerung von von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften erzielten Gewinnen, Einkommensteuer für natürliche Personen, Das Betriebsergebnis eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft mit Durchgriffshaftung berechnen, Das zu versteuernde Ergebnis eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft mit Durchgriffshaftung berechnen, Berücksichtigung außerordentlicher Transaktionen bei der Berechnung des Nettoergebnisses eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft mit Durchgriffshaftung, Besteuerung von von Kapitalgesellschaften erzielten Gewinnen, Seine steuerliche Situation in Ordnung bringen (Steueramnestie), Berechnung des Betriebsergebnisses einer Kapitalgesellschaft, Berechnung des steuerpflichtigen Ergebnisses einer Kapitalgesellschaft, Besteuerung von Einkünften aus dem elektronischen Handel, Besteuerung von von Unternehmen ausgschütteten Gewinnen, Besteuerung der Zinszahlungen an Geldgeber – Quellensteuer, Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn, In den Genuss der Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn (CISSM) gelangen, Zusammenfassende Meldungen über Lieferungen und Dienstleistungen, Erstattung der Mehrwertsteuer – Geschäfte innerhalb der Europäischen Union, MwSt. Entsendeformular A1: Bescheinigung über das zuständige Sozialsystem Entsendung: Doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vermeiden. Wer braucht eine A1 … Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert. Luxemburg beantragen und die Rechnung mit der luxemburgischen Mehrwertsteuer (TVA) ausstellen. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser um das Newsletter-Abonnement abzuschließen. Zugang zum Beruf und Gewerbegenehmigung, Niederlassungsgenehmigung / Ehrenhaftigkeit, Strafregisterauszug für eine juristische Person, Strafregisterauszug für eine natürliche Person, EU-Bescheinigung – Berufserfahrung im Ausland, Güter- und Personenkraftverkehr (über 3,5 Tonnen), Hotel- und Gastronomiegewerbe (Hotels, Restaurants, Gaststätten), Freie Berufe, deren Ausübung einer Niederlassungsgenehmigung bedarf, Landschaftsarchitekt/Landschaftsingenieur, Freie Berufe, deren Ausübung einer sonstigen Genehmigung bedarf, Sonstige reglementierte Gesundheitsberufe, Tätigkeiten, die einer Eintragung und/oder Sonderzulassung bedürfen, Private Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe – Sondergenehmigung, Güterkraftverkehr – Gemeinschaftslizenz, Personenkraftverkehr – Gemeinschaftslizenz, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein), Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (CSA) – Bildungs- und Betreuungseinrichtung, Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Kinder – Zulassung, Personal von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung – Tageseltern, Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (CSA) – Mini-Crèches, Konzession für die Bereitstellung von Mediendiensten von Luxemburg aus, Technische Forschungs- und Prüfungsaufgaben – Zulassung, Private Forschungseinrichtungen – Zulassung, Zulassung für die Ausübung von Tätigkeiten zur Unterstützung der beruflichen Inklusion von behinderten Arbeitnehmern und von Arbeitnehmern in der externen Wiedereingliederung, Meldung von Tätowierstudios und Einrichtungen, die öffentliche Bräunungsgeräte bereitstellen, Berufe, für die der Europäische Berufsausweis verfügbar ist (Liste 1), Berufe ohne automatische Anerkennung der Diplome (Liste 2), Berufe mit automatischer Anerkennung der Diplome (Liste 3), 3. That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s). Formulare und Merkblätter, die speziell für Grenzgänger gelten, gibt es bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA). Die Bearbeitungsgebühr beträgt 24 Euro. Belgien: Meldepflichten . B. innerhalb Europas die A1-Bescheinigung) ausgestellt werden. Dewpoint: … Mit der A1-Bescheinigung weisen Sie als Arbeitgeber nach, dass Ihr Arbeitnehmer bei der Entsendung nach deutschem Recht sozialversichert ist. Belgien Meldepflichten. Der Vorteil: Eine gleichzeitige Beitragszahlung in mehreren Mitgliedstaaten und ein Wechsel zwischen den Sozialversicherungssystemen werden dadurch vermieden. Der Vorteil: Eine gleichzeitige Beitragszahlung in mehreren Mitgliedstaaten und ein Wechsel zwischen den Sozialversicherungssystemen werden dadurch vermieden. Tel : (+352) 27 57 - 1 Fax : (+352) 27 57 - 2758. A1-Rückmeldung Genehmigung Arbeitgeber – Übermittlung der Hinweistexte Land DEÜV-Schlüssel A1-Länderkennzeichen Belgien 124 BE Bulgarien 125 BG Dänemark 126 DK Estland 127 EE Finnland 128 FI Frankreich 129 FR Griechenland 134 EL Irland 135 IE Italien 137 IT Kroatien 130 HR Lettland 139 LV Litauen 142 LT Luxemburg 143 LU Malta 145 MT Niederlande 148 NL Polen 152 PL Portugal 153 PT Terminkontrakten zur Abdeckung der Zinsänderungsrisiken, Abdeckung der Wechselkursrisiken durch ein Devisentermingeschäft, Abschluss eines „Interest Rate Swap“ (Zinsswap), mit dem Zinssätze zur Abdeckung der Zinsänderungsrisiken getauscht werden können, Abdeckung der Wechselkursrisiken durch den Kauf oder Verkauf von Optionen (Call / Put), Abdeckung der Zinsänderungsrisiken durch den Kauf oder Verkauf von Zinsoptionen, Abdeckung der mit der Erfüllung von Pflichten durch Dritte verbundenen Risiken durch Bankgarantien, Versicherung der mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Personen, Versicherung der mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Sachen und Kosten, Versicherung der mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Verantwortlichkeiten, Beitreibung von Forderungen von mehr als 10.000 Euro, Beitreibung von Forderungen von bis zu 10.000 Euro, Europäisches Verfahren zur vorläufigen Pfändung von Schuldnerkonten durch einen Gläubiger auf der Grundlage eines Titels, Europäisches Verfahren zur vorläufigen Pfändung von Schuldnerkonten durch einen Gläubiger ohne Titel, Vorgehen des Schuldners gegen ein europäisches Verfahren zur vorläufigen Pfändung seiner Bankkonten, Forderungen in einem grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren, Gütliche Beilegung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit einer EU-Verwaltungsbehörde (SOLVIT), Mediationszentrum für Zivil- und Handelssachen – Gütliche Beilegung von Streitigkeiten mit Gewerbetreibenden oder Privatpersonen, Ombudsmann - Gütliche Beilegung von Streitigkeiten mit einer luxemburgischen Verwaltungsbehörde, Schutz der Urheberrechte und verwandter Schutzrechte, Lizenz zur Genehmigung der Reproduktion beständiger schriftlicher und bildlicher Werke, Pflicht zur Zusammenarbeit der Gewerbetreibenden im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, Innergemeinschaftlicher Handel / Innergemeinschaftliche Leistungen, Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr in Luxemburg, Einholung von Informationen über einen ausländischen Dienstleister, Gelegentliche und vorübergehende Dienstleistungen in Luxemburg, Anzeige der Erbringung von gelegentlichen und vorübergehenden Dienstleistungen in Luxemburg (handwerkliche oder industrielle Tätigkeiten), Grenzüberschreitende Leistungen in der Großregion, Freie Erbringung von Dienstleistungen in Frankreich, Innergemeinschaftlicher Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Tabak, Alkohol, Energieprodukte), Pflanzenpass für die Verbringung von Pflanzen- und Pflanzenerzeugnissen innerhalb der Europäischen Union, Genehmigungen für zugelassene Lagerinhaber / registrierte Versender oder Empfänger (die der Verbrauchsteuer unterliegen), Registrierungs- und Identifizierungsnummer für die Wirtschaftsbeteiligten (EORI), Zolltarifliche Einstufung einer Ware (KN, TARIC), Verbringung von umschlossenen Strahlenquellen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Gemeinsame Verfahren in Sachen Einfuhr, Ausfuhr und/oder Durchfuhr, CITES-Genehmigung für die Ein- oder Ausfuhr geschützter Arten, Amtliches Genehmigungsschreiben für das Verbringen von Pflanzen zu Testzwecken oder wissenschaftlichen Zwecken, Die Verbringung von Waffen nach Luxemburg, Aktive Veredelung – Einfuhr und Verarbeitung von Waren zur Wiederausfuhr, Zolllagerung – Einfuhr und Lagerung von Waren zur Wiederausfuhr, Zertifikate EUR.1 / Form A / A.TR. Die Kommentarfunktion ist geschlossen. Formular. Seit dem 01.07.2019 gilt ausschließlich das elektronische Antragsverfahren. 535, L-2937 Luxembourg. Die Vorabmeldung erfolgt über das Online-Formular “Meldung von gelegentlichen und vorübergehenden Dienstleistungen in Luxemburg” per Mail an mailto:certificat@eco.etat.lu oder per Post an folgende Adresse: Ministère de l'Économie, Service des autorisations d'établissement, B.P. Denken Sie an die Entsendebescheinigung Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte brauchen eine A1-Bescheinigung, wenn sie grenzüberschreitend in Luxemburg arbeiten. Gesuch Ausländerbewilligung EU/EFTA (A1) ZAR/ZEMIS Nummer Dieses Formular ist bestimmt für: ­ Angehörige aller EU/EFTA-Staaten und deren Familienangehörige unabhängig von der Staatsangehörigkeit ­ Aus einem EU/EFTA-Staat entsandte Arbeitnehmer (Dienstleistungserbringer) über 90 Tage im Kalenderjahr Dauer des Aufenthaltes Name des Betriebes If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. Auslandsentsendung. Visibility: 15 km. Eine A1-Bescheinigung ist zudem keine Arbeits- oder Einreiseerlaubnis. Informieren Sie sich hier, wann Sie die A1 Bescheinigung brauchen, wer sie ausstellt und was passiert, wenn die A1 Bescheinigung fehlt. Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für entsandte Beschäftigte sind vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch zu übermitteln (§ 106 SGB IV). Kontakt: Direction générale des Classes moyennes Ministère de l´Economie Service des autorisations d´établissement B.P. Der in Luxemburg steuerpflichtige und beim CCSS als nicht Erwerbstätiger beziehungsweise nicht beim CCSS gemeldete Arbeitnehmer ist ebenfalls verpflichtet, als Antrag die Vorlage 164 bei der ersten Ausstellung einer Steuerkarte zu verwenden. Kontakt: Direction générale des Classes moyennes Ministère de l´Economie Service des autorisations d´établissement B.P. Entsendebescheinigungen (z. Sie gilt nur für die Dauer dieser einen Entsendung (z. Mit einer A1-Bescheinigung können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie andere Erwerbstätige nachweisen, ob für sie das Recht ihres Wohnstaates (Entsendestaates) oder die Vorschriften eines ausländischen Staates maßgebend sind. Die Wirkung bezeichnet man als „Ausstrahlung“. A1 Mitarbeiter Zusatzrechnung Bestellung einer Anrufer-Identifizierung (Fangschaltung) für Festnetz Apple DEP (Device Enrollment Program) - Customer ID Samsung KME (Knox Mobile Enrollment) - Customer ID. Denmark Luxembourg Iceland Estonia Malta Liechtenstein Finland Netherlands Norway France Poland Switzerland Germany Portugal . Diese Bescheinigung ist ab sofort gültig, allerdings behält das am 15. überprüfen, ob ihre Arbeitnehmer befugt sind. Luxemburg beantragen und die Rechnung mit der luxemburgischen Mehrwertsteuer (TVA) ausstellen. Formulare Formulare Dienste anmelden, Vollmachten erteilen, Änderungen durchführen. Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. B. innerhalb Europas die A1-Bescheinigung) ausgestellt werden. ), Online-Terminvereinbarung bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung, Widerrechtliche Absprache / Missbrauch einer beherrschenden Stellung, Gesuch auf Straferlass nach Beteiligung an einer Wettbewerbsabsprache, Rücknahme- und Rückrufmeldungen (Lebens- und Futtermittelsektor), Durchsicht von Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge, Einberufung einer Hauptversammlung einer SA, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée - SARL), Gesellschafterversammlung einer SARL oder einer SARL-S, Meldung von Treuhandverträgen oder Trusts, Abschlüsse auf der Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten (eCDF) bestätigen lassen, Verpflichtungen der Unternehmen bezüglich der Buchhaltung, Methoden für die Erstellung des Jahresabschlusses, Hinterlegung beim Handels- und Firmenregister (RCS) / Veröffentlichung im Amtsblatt (Mémorial), Hinterlegung der koordinierten Satzung im Handels- und Firmenregister (RCS), Hinterlegung der Jahresabschlüsse im Handels- und Firmenregister (RCS), Veröffentlichung und Bekanntmachung der Hinterlegungen im RCS, Hinterlegungen zum Zwecke der Änderung und Berichtigung der im Handels- und Firmenregister (RCS) vorhandenen Informationen, Konsolidierter Jahresabschluss von Unternehmen, Eintragung der Eigentümer in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Dokumentenakkreditiv (Crédoc) – Absicherung internationaler Handelsgeschäfte, Zahlung durch inländische und internationale Überweisung, Zahlung durch Lastschrift bzw. B. als entsandter Arbeitnehmer oder Erwerbstätiger, der gleichzeitig in mehreren Ländern arbeitet). Wenn Sie innerhalb der EU und der Schweiz beruflich unterwegs sind, benötigen Sie den Sozialversicherungsnacheis A1. Diese Anträge sind an die jeweils zuständige Stelle (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen) zu senden. die Kenndaten des entsendenden Arbeitgebers und seines tatsächlichen Vertreters; die Personalien der vom entsendenden Unternehmen nach Belieben und deutlich benannten juristischen oder natürlichen Person, die in Luxemburg anwesend ist und als Bezugsperson für den Kontakt mit dem ITM und den anderen in Sachen Einhaltung der mit der Entsendung verbundenen Bedingungen zuständigen Behörden fungiert; das Datum des Beginns und die voraussichtliche Dauer der Entsendung, wie im Dienstleistungsvertrag angegeben; die Arbeitsstätte(n) in Luxemburg und die voraussichtliche Dauer der Arbeiten; die Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten und Berufe der Arbeitnehmer; die Eigenschaft, in der die Arbeitnehmer in dem Unternehmen angestellt sind, und den Beruf oder die Beschäftigung, dem bzw. In der EU (oder einem gleichgestellten Staat) niedergelassene Unternehmen müssen im Vorfeld: Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU müssen im Vorfeld: sich vergewissern, dass jeder zu entsendende Arbeitnehmer: bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung eine luxemburgische Mehrwertsteuernummer beantragen. Dienste. Die A1 Bescheinigung. Ein entsandter Arbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einem nicht in Luxemburg niedergelassenen Arbeitgeber hat und üblicherweise im Ausland arbeitet, seine Arbeit aber während einer durch einen Dienstleistungsvertrag begrenzten Dauerin Luxemburg verrichtet. Leider enthalten die anzuwendenden Vorschriften in der EG-VO 883/2004 keine zeitliche Bagatellgrenze. B. A1) festgestellt. Sie wollen mehr? Der Antrag hierauf ist in dem EU-Staat zu stellen, dessen Rechtsvorschriften Anwendung finden sollen. Das elektronische Antragsverfahren ist für die A1-Bescheinigung für Grenzgänger nicht anwendbar. Die Bestimmungen bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern gelten weder für Selbstständige noch für Unternehmen der Handelsmarine. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 24 Euro. In Deutschland ist für den Abschluss von Ausnahmevereinbarungen die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) in Bonn zuständig. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux). Denken Sie an die Entsendebescheinigung Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte brauchen eine A1-Bescheinigung, wenn sie grenzüberschreitend in Luxemburg arbeiten. Das Formular können Sie an dieser Stelle herunterladen. A1 (früher: E 101 E 103) Erklärung über das anwendbare Recht. Hierzu zählen Krankenkasse, Rentenversicherer oder aber die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Bei Arbeitnehmern und Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, bei der die Person versichert ist. Besondere Vereinbarung möglich. Für die Zwecke der Bemessung der luxemburgischen Bei Entsendungen in das vertragslose Ausland und in Abkommenstaaten werden weiterhin Anträge in Papierform verwendet. Praxis-Beispiele: Dienstwagen, Fahrtenbuch, Über 100 neue Seminare und Trainings für Ihren Erfolg, Finde heraus was in Dir steckt - Haufe Akademie, Personalentwicklung und Mitarbeiterführung. Die Entsendungsanzeige und die Registrierung der Arbeitnehmer sind ausreichend, um mit der Entsendung beginnen zu können. Ausstellende Behörde und Verwendung. beantragt werden (Formular 164 NR). Die A1 Bescheinigung ist ein Formular für den Personenverkehr v.a. Dadurch werden sie bei kurzen Dienstreisen zu einem Zeitfresser. Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Dieses Formular ist nützlich für den Nachweis, dass Sie in einem anderen EU-Land Sozialversicherungbeiträge zahlen (z. Tel : (+352) 27 57 - 1 Fax : (+352) 27 57 - 2758. Austria For A1 forms and information on the relevant social security legislation Your health insurance institution For agreements on exceptions to the social security legislation Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1 A-1010 Wien … Diese Bescheinigung ist ab sofort gültig, allerdings behält das am 15. beim Sozialversicherungsträger im Herkunftsland gemeldet ist, falls ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen zwischen diesem Land und Luxemburg besteht; bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (. 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